Schutz gegen Schadensersatzansprüche mit einer Haftpflichtversicherung / Privathaftpflichtversicherung



Eine private Haftpflichtversicherung basiert auf dem Anspruch auf Schadenersatz, der im Bürgerlichen Gesetzbuch wie folgt verankert ist!



Haftpflichtversicherung„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum, oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderem zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet“. (§ 823 Abs. 1 BGB)

Dementsprechend zahlt die Versicherung die Personen-, Sach-, Vermögens- und Mietsachschäden, die die versicherte Person verursacht hat. Die Schäden dürfen aber nicht vorsätzlich hervorgerufen worden sein, da die Versicherung nur bei Fahrlässigkeit zahlt. Außerdem tritt die Haftpflichtversicherung nicht für Schäden in Kraft, die durch spezielle Risikofaktoren wie Hunde, Wasserschäden oder Vermietungen von Immobilien verursacht worden sind.

Für die speziellen Haftpflichtversicherungen wie Autohaftpflichtversicherung, Tierhalterhaftpflichtversicherung und Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bieten wir Ihnen gesonderte Versicherungsvergleiche an. Unser Vergleichsrechner ist ausschließlich für die Privathaftpflichtversicherung.

Eine Privathaftpflichtversicherung ist für jeden Haushalt und jede erwachsene Person unverzichtbar. Das Risiko, Schadensersatzforderungen direkt aus der eigenen Tasche zahlen zu müssen, ist zu groß. Bei der Privathaftpflichtversicherung geht es nicht primär darum, kleinere Schäden wie z.B. defekte Brille, etc. zu versichern, sondern um große Ansprüche abgesichert zu haben, wie z.B. Personenschäden mit Schadensersatzansprüche in Millionenhöhe.

Wer keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, haftet mit dem eigenem Vermögen. Darunter fallen nicht nur der Besitz von Haus und Grund, sondern auch die Möbel, Sparanlagen und das monatliche Einkommen. Auf Vermögen, das erst nach dem zu verantworteten Schaden erworben wurde, kann ebenfalls zugegriffen werden.

Wurde bei der Versicherung eine Haftungsfrage eingereicht, wird sie dahin gehend überprüft, ob eine Schadenersatzverpflichtung besteht und in welcher Höhe sie erfolgt. Bestehen berechtigte Ansprüche, zahlt die Versicherung die Wiedergutmachung des Schadens. Zudem übernimmt sie im umgekehrten Fall die Verhandlungen und Kosten eines Prozesses.

Eine Privathaftpflichtversicherung ist für jeden unverzichtbar und bracht jeder. Das tolle an der Privathaftpflichtversicherung ist, dass Sie noch für wenig Geld zu haben ist.

Privathaftpflichtversicherung im Vergleich:
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- Schutz vor Schadensersatzforderungen
- Weltweiter Schutz rund um die Uhr
- Steuerlich absetzbar

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